Der Titel „Heilpraktiker” ist eine in Deutschland erteilte, geschützte Berufsbezeichnung.

Nur Personen, die die entsprechende amtsärztliche Überprüfung bestanden haben, erhalten die Erlaubnis die Heilkunde auszuüben.

Der Heilpraktiker gehört zu den freien Berufen wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte usw. Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Ärzte: Schweigepflicht, Aufklärungspflicht, Dokumentationspflicht und Fortbildungspflicht.

Die historischen Wurzeln des Berufsstandes liegen in der Erfahrungsheilkunde.